Vasektomie

Sie haben sich entschlossen eine Unterbindung zur Empfängnisverhütung durchführen zu lassen oder interessieren sich allgemein für das Thema Vasektomie - Unterbindung beim Mann?

Operationsmethode

In örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) oder in Allgemein-(Voll-)Narkose wird von ein oder 2 kleinen Hautschnitten am Hodensack ausgehend der Samenleiter freigelegt und auf einer Länge von 2 – 3 cm entfernt.

Folgen des Eingriffs

Durch den geplanten Eingriff können die Spermien nicht mehr aus dem Nebenhoden in die Harnröhre gelangen, so dass der Samenerguss nur noch Flüssigkeitsanteile der Samenblasen und Prostata enthält.

Die Unfruchtbarkeit wird in der Regel erst nach 8-12 Wochen oder 40-50 Ejakulationen (Samenergüssen) erreicht, da sich Spermien zuvor noch in Samenblasen und Prostata befinden können. Sie muss durch eine Untersuchung der Samenflüssigkeit bestätigt werden.

Die Vasektomie ist eigentlich als definitiver Eingriff anzusehen. Eine spätere Wiedervereinigung der durchtrennten Stümpfe ist zwar heutzutage dank der Mikrochirurgie möglich, resultiert jedoch nicht immer in einer für eine Schwangerschaft ausreichenden Spermienqualität. Die sexuelle Funktion wird durch die Operation nicht beeinflusst.

Risiken und Komplikationen

Infolge des fehlenden Abflusses kann es in den ersten Wochen nach der Operation zu einer leichten Anschwellung und geringfügigen Schmerzen im Nebenhoden kommen. In seltenen Fällen (1:3000) kann es zum Auftreten einer Wundinfektion oder einer Blutung kommen, was eine operative Revision erforderlich macht. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass es zu einer spontanen Wiedervereinigung der beiden durchtrennten Stümpfe des Samenleiters kommt. Deshalb kann man, trotz anfänglich nach-gewiesener, vollständiger Unterbindung, nach Monaten oder Jahren wieder fruchtbar werden.

Nach der Operation

Es können noch leichte Schmerzen im Wundbereich auftreten. Normalerweise bilden sich diese Schmerzen in 2-3 Tagen zurück. Duschen ist nach der Operation möglich, auf Vollbäder sollte für 10 Tage verzichtet werden. Eine Arbeitsunfähigkeit besteht nur für den Operationstag.

Kosten und Rückgängigmachung

Die Kosten des Eingriffs von CHF 1´100 wie auch diejenigen einer möglichen Wiedervereinigung werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern sind durch den Patienten selbst zu tragen. Die Rückgängigmachung der Unterbindung bedeutet einen grösseren operativen Eingriff und wird von der Krankenkasse ebenfalls nicht bezahlt. Zur Abklärung einer möglichen Übernahme oder Teilübernahme der Kosten lohnt es sich, mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu nehmen.

Fragen?

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